Rechtsprechung
OLG Bamberg, 02.03.1994 - 8 U 91/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 459 Abs. 2 § 463
Inhalt der Erklärung: "Blechschaden" am Kfz
Verfahrensgang
- LG Hof, 03.06.1993 - 13 O 2/93
- OLG Bamberg, 02.03.1994 - 8 U 91/93
- OLG Bamberg, 16.03.1994 - 8 U 91/93
Papierfundstellen
- NJW-RR 1994, 1333
Wird zitiert von ... (7)
- OLG München, 01.06.2001 - 21 U 1608/01
Verschweigen bekannter Unfallschäden durch den Verkäufer eines Fahrzeugs
Unabhängig davon, ob der Rahmenschaden vollständig und fachgerecht behoben wurde, enthält diese Darstellung über die technischen Angaben hinaus zugleich die Zusicherung im Sinne des § 459 Abs. 2 BGB, daß durch den Unfall keine weiteren wesentlichen Schäden entstanden waren (OLG Bamberg NJW-RR 1994, 1333). - OLG Düsseldorf, 12.03.2004 - 16 U 14/02 Dass mit Erklärungen dieser Art eine "Unfallfreiheit im Übrigen" zugesichert werden kann, ist anerkannt (vgl. OLG Oldenburg v. 23.04.1987 - 8 U 206/86, NJW-RR 1987, 1269;; OLG Bamberg v. 02.03.1994 - 8 U 91/93, NJW-RR 1994, 1333; OLG Saarbrücken v. 10.03.1998 - 4 U 548/97-151, NJW-RR 1998, 1273, 1274; OLG Köln v. 01.06.2001 - 21 U 160/01, MDR 2001, 1407).
Ausschlaggebend hierfür ist die Erwägung, dass regelmäßig der Käufer eines Gebrauchtwagens, wie jeder gewerbsmäßige Gebrauchtwagenhändler weiß, der Frage eines Vorunfalls und gegebenenfalls dessen Schwere eine besondere Bedeutung zumisst und dass er im Regelfall nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte (§ 242 BGB) redlicherweise annehmen und darauf vertrauen darf, dass der sachkundige Verkäufer mit der Beschreibung der Schäden zugleich zusichern will, dass der Pkw keine weiteren wesentlichen Schäden hatte (vgl. OLG Bamberg v. 02.03.1994 - 8 U 91/93, NJW-RR 1994, 1333; OLG Saarbrücken v. 10.03.1998 -4 U 548/97-151, NJW-RR 1998, 1273).
- OLG Schleswig, 02.11.2001 - 14 U 35/01
Umfang der Aufklärungspflichten des Pkw-Verkäufers bei Unfallschaden; Beweislast …
Wenn der Verkäufer - wie hier - nur schriftliche (Teil-) Informationen zu Unfallschäden gegenüber dem Käufer abgegeben hat, so trifft ihn die Beweislast dafür, dass er den Käufer vollständig und richtig aufgeklärt hat (Reinking/Eggert, Der Autokauf, 7. Aufl., Rnr. 1885 m.H. auf OLG Bamberg NJW-RR 1994, 1333 und OLG Hamm vom 06.05.1996, 32 U 143/95 nicht veröffentlicht).
- OLG Köln, 22.03.1999 - 8 U 70/98
Erklärung des Verkäufers zu Vorschäden eines gebrauchten Kfz
Soweit die obergerichtliche Rechtsprechung aus der Angabe eines bestimmten Unfallschadens trotz vereinbarten Gewährleistungsausschlusses die konkludente Zusicherung des Fehlens weiterer, wesentlicher Unfallschäden herleitet (vgl. OLG Saarbrücken OLG-Report 1998, 307, 308 = NJW-RR 1998, 1273, 1274; OLG Bamberg NJW-RR 1994, 1333), wird der Zusammenhang zwischen dem mitgeteilten Unfallschaden einerseits und dem Gewährleistungsausschluss andererseits nicht hinreichend gewürdigt: Die - auch vom Kläger angeführte - Entscheidung des OLG Saarbrücken (…a.a.O.) begründet diese Auslegung allein mit der Bedeutung der Unfallfreiheit für den Käufer eines Gebrauchtwagens, derentwegen der Käufer, dem ein Unfallschaden vom Verkäufer beschrieben wird, nach Treu und Glauben davon ausgehen könne, der Verkäufer wolle ihm zugleich das Fehlen weiterer wesentlicher Schäden zusichern. - OLG Bamberg, 21.09.2007 - 6 U 18/07 Auch insoweit trifft die Beklagte die Beweislast, da sie den Kläger nur unvollständig im Kaufvertrag über den Umfang des Unfalles informiert hat und aus der gewählten Formulierung ohne nähere Erläuterungen keinerlei Aussagekraft bezüglich der tatsächlich vorhandenen Vorschäden gewonnen werden kann, insbesondere wenn ein schwerer Schaden in Form eines Rahmenschadens vorliegt (vgl. OLG Bamberg, NJW-RR 1994, 1333).
- LG Coburg, 14.02.2007 - 11 O 450/06
Zur Frage, in welchem Umfang der Gebrauchtwagenhändler den Käufer über das Ausmaß …
Auch insoweit trifft die Beklagte die Beweislast, da sie den Kläger nur unvollständig im Kaufvertrag über den Umfang des Unfalles informiert hat und aus der gewählten Formulierung ohne nähere Erläuterungen keinerlei Aussagekraft bezüglich der tatsächlich vorhandenen Vorschäden gewonnen werden kann, insbesondere wenn ein schwerer Schaden in Form eines Rahmenschadens vorliegt (vgl. OLG Bamberg, NJW-RR 1994, 1333). - LG Saarbrücken, 20.12.2000 - 16 O 239/00
Haftung des Gebrauchwagenverkäufers wegen Eigenschaftszusicherung; keine …
Zwar soll die in dem Kaufvertrag über einen gebrauchten PKW aufgenommene Darstellung eines bestimmten und näher beschriebenen Unfallschadens zugleich die Zusicherung, dass das Fahrzeug keine weiteren wesentlichen Unfallschäden aufweist, beinhalten (OLG Saarbrücken, NJW-RR 1998, 1273; OLG Oldenburg, NJW-RR 1987, 1269; OLG Bamberg, NJW-RR 1994, 1333).